Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
In diesem Bericht wird auch die Rolle der Funkamateure und somit die Bedeutung des Notfunks aufgezeigt (Gesetz über den Amateurfunk (AFuG), das in § 2 als Amateurfunkdienst einen Funkdienst definiert, der u. a. zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen werden kann). => Link