Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung

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1 Jahr 7 Monate her - 1 Jahr 7 Monate her #596 von dl1thb
Interessant für:
- Remote-Betrieb (in CW z.B. DL0HGW/R). An Klubstationen/Klubrufzeichen ist
   ein berechtigter Kreis für Inhaber der Klasse A vom Verantwortlichenden
   des Klubrufzeichen zu benennen.
- bisherige Ausbildungsrufzeichen entfallen + vergebene sind nur noch bis Jahresende gültig.
  Jeder Inhaber der Klasse A und E kann nun sein Call als Ausbildungsrufzeichen mit Zusatz DN/
   (z.B. DN/DL0HGW) nutzen.
- neue Klasse N (2m, 70cm + 10 Watt EIRP),
- Klubrufzeichen werden einer Person zugewiesen und werden nicht mehr unbefristet vergeben
usw. - mal reinschauen lohnt sich.
Link: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zwe...rfunkverordnung.html
 

73 Harald - DL1THB ***
Letzte Änderung: 1 Jahr 7 Monate her von dl1thb.

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